Herzlich willkommen auf dem
Deutschen Portal freier, medizinischer Gutachter mit Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Anwälten für Medizin- oder Sozialrecht.
Als Anwältin bzw. Anwalt bzw. betroffener Patient können Sie kostenfrei den direkten Kontakt zu kompetenten, medizinischen Gutachtern knüpfen.
Der Vorteil dieses Portals liegt - im Gegensatz zu anderen Anbietern von medizinischen Gutachtersystemen - nach unserer Meinung u.a. darin, dass sowohl der Anwalt als auch sein Mandant sich vorher über die Person des Gutachters informieren können und den Gutachter nicht "blind" zugeteilt bekommen.
Weiterhin sind Eilgutachter gelistet, die im Bedarfsfalle bereit sind, unter notfallmässigen Bedingungen vor Ort alle relevanten Befunde zu erheben und zu sichern, die für einen späteren Prozess nötig sein könnten. Die Eilgutachter sind unter den jeweiligen Fachgebieten mit der goldenen Markierung NOTFALLGUTACHTER markiert.
Sie bestimmen den Inhalt und Umfang des Eintrags. Normalerweise werden wir Ihre vollen Daten inclusive e-Mail-Adresse und homepage aufnehmen, damit ein entsprechender Werbeeffekt erzielt wird. Wir respektieren aber auch, wenn Sie zunächst - aus welchen Gründen auch immer - anonym bleiben und z.B. nur eine e-Mail-Adresse angeben möchten.
Sofern Sie Teilbereiche Ihres Fachgebiets benennen möchten, ist dies ebenfalls kein Problem. Beachten Sie bitte Ihre berufsrechtlichen Regelungen in eigener Zuständigkeit.
Die Gründe zur Bestellung eines medizinischen Privatgutachtens durch Anwaltskanzleien sind vielfältiger Natur:
- Einholung einer fundierten Stellungnahme, ob sich die Aufnahme eines Prozesses lohnt
- Vorlage eines Zweitgutachtens bei ungünstigem Votum des vom Gericht bestellten Gutachters
- Unterstützung des Mandanten bei der Durchsetzung von Renten- und sonstigen Ansprüchen (z.B. BU, KTG usw.)
- Unterstützung des Mandanten bei der Deckung eines Prozesses durch die Rechtsschutzversicherung
- Fall des § 109 SGG (Gutachten auf Vorschlag des Klägers im Sozialgerichtsprozess)
und viele andere mehr.
Das Gutachten kann eine kurze, ärztliche Stellungnahme oder ein ausführliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten darstellen. Die anfragenden Anwaltskanzleien erörtern mit den gelisteten Fachärzten in eigener Zuständigkeit, was erwünscht ist.
Auch die Kostenfrage und die Zahlungsmodalitäten müssen mit dem Gutachter individuell und vorab geklärt werden.
Zum internen Qualitätsmanagement werden eventuelle Beschwerden oder Kritik an der Erstellung der Gutachten an die Kanzlei des Betreibers erbeten.
Hinweis: Die Gutachter (f/m) werden in der geographischen Reihenfolge D-Nord nach D-Süd des Praxissitzes bzw., falls bereits berentet, des Wohnortes aufgeführt, damit eine schnelle, regionale Orientierung der Ratsuchenden stattfinden kann. Die Reihenfolge des listings stellt daher keinerlei Aussage über die Qualifikation dar.
Da die Ratsuchenden die Informationen dieses Portals völlig unentgeldlich nutzen können, liegt nach geltender Rechtsprechung auch kein Verstoss gegen das ärztliche Werbeverbot vor. Die hier gelisteten Ärzte, die sich zum Teil im Ruhestand befinden, bewerben ausdrücklich nicht ihre (teilweise bestehende) Arztpraxis, sondern offerieren Ihnen nur die Dienstleistung der Begutachtungstätigkeit.